Ethikrichtlinien

Ethikrichtlinien


I Ziele

Die Ethik Richtlinien von INITA gemeinnützige GmbH sollen helfen:

  1. ethischen und gesetzlichen Schutz von KundInnen, Auszubildenden (Trainees und Student*innen) und deren Klientel, von Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen zu gewährleisten.
  2. die Bedürfnisse der o. g. Personen sowie deren persönliche und professionelle Entwicklung zu stützen und die Professionalität in ihrer jeweiligen Tätigkeit zu fördern.
Die Richtlinien sind alle fünf Jahre formell zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Überprüfung erfolgt durch die Studienkonferenz und wird durch die Geschäftsführung bestätigt; beide sind auch bei evtl. auftretenden Fragen und Entscheidungsnotwendigkeiten anzusprechen.


II Grundannahmen

Die Mitarbeiter*innen / Kolleg*innen respektieren die Würde jedes Menschen. Sie üben ihre Tätigkeit in voller Verantwortung gegenüber den Gesetzen des Staates aus, in dem sie arbeiten.
Der Schutz und die Entwicklung von Kund*innen und Trainees sowie deren Klientel ist vorrangige Verantwortung von Mitarbeiter*innen / Kolleg*innen. Darum haben sie diesen ihre bestmöglichen Dienste bereitzustellen und so zu handeln, daß niemandem absichtlich oder fahrlässig Schaden zugefügt wird.
Mitarbeiter*innen / Kolleg*innen suchen im o.g. Personenkreis das Bewußtsein von Würde, Autonomie und Verantwortung des Menschen zu wecken und ein Handeln aus diesem Bewusstsein heraus zu fördern.


III Handhabung

Grundlage für die Handhabung ist ein klarer Vertrag zwischen INITA gemeinnützige GmbH und den Kund*innen / Trainees. Für Trainees sind für weitere Details die jeweiligen Ausbildungsver-träge gültig.

Zu den ethischen Richtlinien gehören dabei:
  1. Vertraulichkeit in Bezug auf alle Informationen
  2. physischer und psychischer Schutz
  3. keine Ausnutzung in finanzieller und/oder persönlicher Hinsicht.
  4. Professionalität und laufende Qualifizierung / Supervision / Intervision aller Kolleg*innen
  5. Enthaltung abwertender Äußerungen in der Öffentlichkeit bzgl. des Standes, der Qualifikation oder des Charakters einer Person aus dem Kreis der Kund*innen, der Auszubildenden (Trainees und Student*innen) und des Klientels sowie aus dem Kreis der Mitarbeiter*innen und der Kolleg*innen.
  6. gegenseitige Konfrontation von Mitarbeiter*innen / Kolleg*innen, wenn Grund zu der Annahme vorliegt, daß sich jemand nicht entsprechend dieser ethischen Richtlinien verhält.
Am Institut gelten ethische Richtlinien, die sich am Geist der Ethikrichtlinien von ITAA, EATA und EAS e.V. orientieren.

 
Mit dieser ethischen Grundhaltung und entsprechend der Ethikrichtlinien geben alle Mitarbeiter*innen und Trainer*innen Trainings, Seminare, Supervisionen, Coaching und Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Grundhaltung zeigt sich auch in den Begegnungen mit den Teilnehmer*innen und Kolleg*innen. Zentral in dieser Haltung ist die Würde des Menschen und der Respekt vor den Kompetenzen und Ressourcen der Teilnehmer*innen sowie die Notwendigkeit einer vertraglich geregelten Beziehungsgestaltung. Dies beinhaltet den Schutz für die Klientel, die Erlaubnis für kreatives Lernen, sowie die Wertschätzung und Aufmerksamkeit, Bewußtheit und Engagement seitens der Trainer*innen und der Mitarbeiter*innen.

Hannover, Mai 2017
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